Gesellschaft
Freitag 24. Januar, 17.30 Uhr St. Jakob
FREITAGSGESPRÄCHE IN ST. JAKOB


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Freitag 24. Januar, 17.30 Uhr St. Jakob




Es sind im wahrsten Sinn des Wortes „lebenswichtige“ Themen, um die es bei diesem Freitagsgespräch geht. Mitarbeitende in der „Offenen Tür“ erleben immer wieder, dass Ratsuchende sagen: „Ich weiß schon, ich müsste jetzt mal eine Patientenverfügung machen – aber ich weiß doch gar nicht, wen ich da fragen kann…..“ Dahinter steckt nicht nur das Zögern, sich mit einem rechtlich komplexen Thema und den Fragen nach Krankheit und Tod im eigenen Leben auseinanderzusetzen. Manche erschrecken auch bei dem Gedanken, den eigenen Kindern solche Themen zuzumuten. Sie haben vielleicht schon erlebt, daSS Kinder abwehren: „So alt bist Du doch noch gar nicht!“, sagen sie – oder ganz deutlich: „Also, ich bin sowieso zu weit weg….“ Mit wem darüber reden? Über die Ängste, über die Möglichkeiten, über die rechtlichen Fakten und die vielen anderen schwer greifbaren Gefühle, die mit diesem Thema verbunden sind? Wir haben für dieses Freitagsgespräch als Fachmann und Gesprächspartner Diakon Dirk Münch MAS eingeladen. Er schreibt zu diesem Thema:

 

Es kann ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein Schlaganfall, eine schwere Erkrankung – plötzlich kann man sich nicht mehr äußern und seinen Willen nicht mehr kundtun. Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügungen bieten eine gute Möglichkeit, für solche Situationen rechtzeitig vorzusorgen. Patientenverfügung im Besonderen ist ein Instrument, seine eigenen Wünsche und Vorstellungen für den medizinischen Bereich zu fixieren. So haben Bevollmächtigte ein “Werkzeug”, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann. Dies schafft Klarheit für einen selbst und für die Angehörigen. Denn wer setzt meinen Willen um, wenn ich es nicht mehr kann?

 

Patientenverfügungen und Vollmachten sind als Vorsorgeinstrument gedacht, aber es Zeit braucht für die Erstellung und ein gutes Überlegen für eine sinnhafte Definition und Festlegung der eigenen Wertvorstellungen.

 

Dirk Münch wird Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vorstellen und besprechen, an Hand von Praxisbeispielen Möglichkeiten und Grenzen aufzeigen und mit den Interessierten über dieses Thema ins Gespräch kommen.